Baugrunderkundungen

Baugrund-erkundungen

Bei der Baugrunderkundung handelt es sich um den Teil der Geotechnik, der für direkte und indirekte Aufschlüsse Aussage darüber gibt, welche Bodenbeschaffenheiten gegeben sind. Zur Festlegung des Untersuchungsumfanges wird DIN EN 1997-2 (EC 7, Teil 2) herangezogen.

Erkundungen können im indirekten Aufschlussverfahren bei niedrigen Teufen durch eine Dynamic – Press – Light (DPL), bei mittleren Teufen bis 15 m durch eine Dynamic – Press – Heavy (DPH) und bei tieferen Teufen mit einem Cone – Pentration – Test (CPT) durchgeführt werden. 

Anhand der Ergebnisse dieser Aufschlussverfahren können wir Aussagen über Mantelreibungen, Spitzendruck, Lagerungsdichten und Porenwasserdruck der geologischen Schichten erhalten. Bei den direkten Aufschlüssen werden Bohrverfahren in kleineren Teufen durch eine Kleinrammbohrung (KRB) durchgeführt. Trockenbohrungen finden in tieferen Teufen Verwendung. 

Bei den direkten Aufschlussverfahren wird in der Norm zwischen unterschiedlichen Güteklassen der Probengewinnung unterschieden. Dabei können Bodenproben der Güteklasse 5 (stark gestörter Boden) bis Güteklasse 1 (ungestörter Boden) gewonnen werden, wobei die Güteklasse für Proben im Lockergestein von großer Bedeutung für die weitere Verwendung selbiger im bodenmechanischen Labor ist.

Beim Erreichen von Festgesteinsschichten wird das Bohrverfahren von Trockenbohrung auf Seilkernbohrung geändert und Hülsen des Festgesteins entnommen.

Für fast jedes Bauwerk ist es notwendig nähere Informationen über den Grundwasserleiter zu erhalten. Hierfür können nach Notwendigkeit Grundwassermessstellen (GWM) mit einem Durchmesser von 2 bis 4 Zoll in abgeteuften Trockenbohrungen errichtet werden. Innerhalb einer GWM können mittels Datenlogger Langzeitmessungen des Grundwasserschwankungsbereiches erhoben oder Wasserproben für chemische Analysen entnommen werden.

Oberste Priorität hat dabei für uns, verschiedene Grundwasserleiter voneinander zu Sperren, Verschleppungen von Schadstoffen zu vermeiden und beim Rückbau die natürliche hydrologische Situation wiederherzustellen.  Eine GWM wird durch uns grundsätzlich nur gemäß DIN EN ISO 22475-1 und nach Anmeldung und Rücksprache mit der jeweiligen Unteren Wasserbehöde eingbaut.

Die Aufschlüsse, ob indirekt oder direkt sind in den jeweiligen internationalen Normen geregelt und festgehalten. An unsere engen Partner halten wir hohe Maßstäbe in Bereichen Arbeitssicherheit und Qualität. Gleichzeitig legen wir ein hohes Maß auf die Einhaltung der Regularien von geltenden geologischen Gesetzgebungen sowie denen der unteren Wasserbehörden.

Wir beraten Sie gerne, welche Aufschlussverfahren für Ihr Projekt zielführend sind, um eine sichere Aussage über die Baugrundverhältnisse zu erhalten. Gleichzeitig erarbeiten wir Ihnen gerne auch komplexe Untersuchungskonzepte für großflächige Erkundungskampagnen oder liefern Ihnen die nötige Zuarbeit für nationale sowie internationale Ausschreibungsverfahren.

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